Die Kläger sind Eheleute und werden für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Beteiligten streiten um den Abzug eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) und von Darlehenszinsen.
Der vorliegende Rechtsstreit resultiert aus folgenden Vertragsabschlüssen, an denen der Kläger (der Ehemann) beteiligt war:
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