Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Musterverfahren
BFH, Beschluß vom 27.11.1992 - Aktenzeichen III B 133/91
DRsp Nr. 1996/11687
Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger Musterverfahren
»Die Aussetzung eines Klageverfahrens wegen vor dem BVerfG anhängiger Musterverfahren ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Musterverfahren und das Klageverfahren hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Streitfrage im wesentlichen gleichgelagert sind. Die in dem Senatsbeschluß vom 7.2.1992 III B 24, 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) aufgestellten Grundsätze bieten nicht nur Maßstäbe, wann eine Verfahrensaussetzung geboten ist, sondern zeigen zugleich auch die Grenze für die Zulässigkeit einer solchen Verfahrensaussetzung auf.«