AG Düsseldorf, vom 14.12.1992 - Aktenzeichen 37 C 13617/92
DRsp Nr. 2001/1137
Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
Die inländische Korrespondenzbank eines ausländischen Geldschuldners hat gegen den inländischen Gläubiger keinerlei Ansprüche auf ein Entgelt für die Weiterleitung einer Überweisung auf ein Konto des Gläubigers bei einem anderen inländischen Geldinstitut.