AG Düsseldorf vom 14.12.1992
37 C 13617/92
Fundstellen:
ZIP 1993, 1227

Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr

AG Düsseldorf, vom 14.12.1992 - Aktenzeichen 37 C 13617/92

DRsp Nr. 2001/1137

Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr

Die inländische Korrespondenzbank eines ausländischen Geldschuldners hat gegen den inländischen Gläubiger keinerlei Ansprüche auf ein Entgelt für die Weiterleitung einer Überweisung auf ein Konto des Gläubigers bei einem anderen inländischen Geldinstitut.

Fundstellen
ZIP 1993, 1227