Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR, an der zunächst die M-AG zu 95 %, die M-GmbH zu 4 % und DK zu 1 % beteiligt waren. Gesellschafter der M-AG und der M-GmbH waren dieselben Personen, darunter DK. Die Vorstandsmitglieder der M-AG waren zugleich Geschäftsführer der M-GmbH.
Die M-AG kaufte im Februar 1995 vom Land ... Grundbesitz und übernahm dabei diesem gegenüber eine näher bestimmte Bauverpflichtung. Sie ließ in der Folgezeit eine Bebauungsplanung mit Wohnflächen- und Kubusberechnung sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Ihr Bauantrag datiert vom 3. Dezember 1997.
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