Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 24. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsrechtszugs hat die Klägerin zu tragen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten unter dem Vorwurf notarieller Amtspflichtverletzungen auf Schadensersatz in Anspruch.
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