BFH vom 26.07.1995
II R 67/92

Grunderwerbssteuer beim Anteilserwerb

BFH, vom 26.07.1995 - Aktenzeichen II R 67/92

DRsp Nr. 1997/8348

Grunderwerbssteuer beim Anteilserwerb

Verbleibt mindestens ein Anteil an der Personengesellschaft in der Hand eines anderen Gesellschafters, so liegt ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile der Gesellschaft i.S. von § 1 Abs. 3 GrEStG begründet, nicht vor.

Für die Praxis:

Ohne Bedeutung ist, daß der in der Hand des anderen Gesellschafters verbleibende Anteil kapitalmäßig nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt ist. Unter "Anteil der Gesellschaft" i.S. von § 1 Abs. 3 GrEStG ist nämlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung im Sinne einer gesamthänderischen Mitberechtigung am aktiven Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) zu verstehen.