Mit Ausgliederungs- und Übernahmevertrag gemäß § 126 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) vom 4. Dezember 1996 übertrug die Stadt...das gesamte zum Unternehmensbereich des Bäderbetriebs gehörende Vermögen als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Klägerin. Als Gegenleistung erhielt die Stadt einen neuen Geschäftsanteil an der Klägerin im Nennbetrag von...DM. Die übertragenen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, zu denen Grundstücke und Bauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen gehörten, waren dem Vertrag in den Anlagen 1 und 1a beigefügt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|