Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 24.01.2018 - 4 K 2690/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen des §
1. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|