Grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung von Grundstücken
BFH, Beschluß vom 20.12.2000 - Aktenzeichen II B 53/00
DRsp Nr. 2001/4611
Grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung von Grundstücken
1. Die von der Rechtsprechung zu § 1 Abs. 3GrEStG 1983 integrierten Grundsätze über die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung von Grundstücken zum Vermögen einer Gesellschaft lassen sich auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3GrEStG 1983 nicht übertragen (Anschluss an BFH-Urt.v. 16.02.1994 - II R 125/90, BStBl II 1994, 866).2. Denn § 1 Abs. 1 Nr. 3GrEStG 1983 knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche - d. h. sachenrechtliche - Eigentumsänderung an, die durch eine grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung weder negativ ausgeschlossen noch positiv bewirkt werden kann.