BFH, vom 01.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen IV 234/53 KU
Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen bezüglich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör - Überschreiten der Befugnisse des Revisions- oder Rechtsbeschwerdegerichts
BVerfG, Beschluß vom 26.02.1954 - Aktenzeichen 1 BvR 537/53
DRsp Nr. 1996/7244
Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen bezüglich des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör - Überschreiten der Befugnisse des Revisions- oder Rechtsbeschwerdegerichts
»1. Auf die Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1GG kann sich berufen, wer nach den einschlägigen Prozeßnormen parteifähig ist.2. Auch durch Maßnahmen oder Entscheidungen eines Gerichts kann, sofern sie willkürlich sind, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt werden.«