I. Der Kläger, Beschwerdegegner und Beschwerdeführer (Kläger) ist Alleinerbe seines im Jahr 1982 verstorbenen Großvaters (G), zu dessen Nachlass eine Briefmarkensammlung gehörte. Der Kläger und seine Mutter (M) sind je zur Hälfte Miterben des ebenfalls 1982 verstorbenen Vaters (V) des Klägers, dessen Nachlass u.a. aus einer Münzsammlung und weiteren Sammlungen bestand.
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