I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) beteiligte sich als stiller Gesellschafter (Typ S) an der X-AG. Nach dem Gesellschaftsvertrag sollten die Anleger des Typs S u.a. eine Verlustzuweisung in Höhe der von ihnen geleisteten Einlage im Jahr ihres Beitritts erhalten. Streitig war u.a. die Mitunternehmerschaft der stillen Gesellschafter, die Einkünfteerzielungsabsicht der Anleger und der X-AG sowie die zeitliche und umfängliche Zurechnung von Verlusten oder Aufwendungen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|