FG Düsseldorf, vom 12.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 428/03
Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung von Vitamin E-Kapseln und Johanniskraut-Dragees
BFH, Beschluss vom 22.12.2005 - Aktenzeichen VII B 62/05
DRsp Nr. 2006/7823
Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung von Vitamin E-Kapseln und Johanniskraut-Dragees
1. Beschränkt sich die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommen soll, nur auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichend Darlegung entscheidende Bedeutung zu.2. Vitamin E-Kapseln und sog. Johanniskraut-Dragees, die auf dem Etikett oder auf dem Beipackzettel keine Angaben zu den spezifischen Krankheiten etc. enthalten, bei denen diese Erzeugnisse verwendet werden sollen, sind nicht in die Pos. 3004 KN einzureihen.