Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10.01.2022 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.
Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§
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