FG Hessen - Urteil vom 11.12.2014
3 K 1511/11
Normen:
BewG (vom 02.03.2015) § 19 Abs. 4; GrStG (vom 02.03.2015) § 3 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
BB 2015, 470

Grundsteuerbefreiung; Öffentlich-Private-Partnerschaft - Keine generelle Befreiung von der Grundsteuer für sog. ÖPP-Projekte.

FG Hessen, Urteil vom 11.12.2014 - Aktenzeichen 3 K 1511/11

DRsp Nr. 2015/4395

Grundsteuerbefreiung; Öffentlich-Private-Partnerschaft - Keine generelle Befreiung von der Grundsteuer für sog. ÖPP-Projekte.

Eine Grundsteuerbefreiung für ein Erbbaurecht für eine private Gesellschaft die im Rahmen eines ÖPP-Projekts eine Schule sanieren und zum Teil neu errichten soll, kommt nur in Betracht, wenn die Rückübertragung des Grundstücks auf die öffentliche Hand nach Ablauf des Vertragsverhältnisses verbindlich festgelegt ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BewG (vom 02.03.2015) § 19 Abs. 4; GrStG (vom 02.03.2015) § 3 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für die Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer so genannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (im Folgenden: ÖPP) gegeben sind für ein Erbbaurecht, das sich auf ein zu Schulzwecken genutztes Gebäude bezieht. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: