FG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2005
8 K 75/03
Normen:
EStDV § 11d Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, 7 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 595
EFG 2006, 404
NotBZ 2006, 291

Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Finanzierung des Kaufpreises durch ein von beiden Ehegatten als Gesamtschuldner aufgenommenes Darlehen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen 8 K 75/03

DRsp Nr. 2006/2590

Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten und Finanzierung des Kaufpreises durch ein von beiden Ehegatten als Gesamtschuldner aufgenommenes Darlehen

Normenkette:

EStDV § 11d Abs. 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, 7 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig sind der Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und die Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften der Klägerin zu Ziffer 2 aus Vermietung und Verpachtung eines zuvor von dem Ehegatten, dem Kläger zu Ziffer 1, erworbenen Hausgrundstücks.