I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als selbständiger Steuerberater tätig. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) wandte für einen nach Darstellung des Klägers ausschließlich betrieblich genutzten PKW die sog. 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) an und kürzte Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit dem Umbau der Praxis angefallen waren.
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