H 26 a EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 26 a EStG

H 26 a EStHB2011 Hinweise

H 26 a Hinweise

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Gütergemeinschaft - Zur Frage der einkommensteuerrechtlichen Wirkung des Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten >BFH-Gutachten vom 18. 2. 1959 (BStBl III S. 263), - Gewerbebetrieb als Gesamtgut der in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten >H 15.9 (1) Gütergemeinschaft, - Kein Gesellschaftsverhältnis, wenn die persönliche Arbeitsleistung eines Ehegatten in den Vordergrund tritt und im Betrieb kein nennenswertes ins Gesamtgut fallendes Kapital eingesetzt wird (>BFH vom 20. 3. 1980 - BStBl II S. 634), - Übertragung einer im gemeinsamen Ehegatteneigentum stehenden forstwirtschaftlich genutzten Fläche in das Alleineigentum eines Ehegatten >H 4.2 (12) Gütergemeinschaft, - Ist die einkommensteuerrechtliche Auswirkung der Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten streitig, ist hierüber im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§§ 179, 180 AO) zu befinden (>BFH vom 23. 6. 1971 - BStBl II S. 730). Kinderbetreuungskosten >BMF vom 14. 3. 2012 (BStBl I S. 307), Rdnr. 27 Pauschbetrag für behinderte Menschen Nach § 26 a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Pauschbetrag für behinderte Menschen (§ 33 b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen (>BFH vom 20. 12. 2017 - BStBl 2018 II S. 468). Zugewinngemeinschaft Jeder Ehegatte bezieht - wie bei der Gütertrennung - die Nutzungen seines Vermögens selbst (>§§ 1363 ff. BGB).