Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug >H 20.1 Abgeltungsteuer Allgemeines EStH Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse Die Frage, ob eine Unterstützungskasse mit mehreren Trägerunternehmen (sog. Gruppenkasse) überdotiert ist, ist einheitlich zu entscheiden, da die Kasse ein einheitliches Rechtssubjekt ist (>BFH vom 26. 11. 2014, I R 37/13, BStBl 2015 II S. 813). Beispiel zur Berechnung des Einkommens bei partieller Steuerpflicht Das steuerpflichtige Einkommen einer überdotierten Pensionskasse wird wie folgt berechnet:
€ Aktiva 5 000 000 Passiva 3 500 000 Vermögen der Kasse 1 500 000 Verlustrücklage 500 000 übersteigendes Vermögen (Überdotierung) 1 000 000 Einkommen der Kasse 100 000 steuerpflichtiges Einkommen: 100 000 × 1 000 000 1 500 000 = 66 667