Nachhaltig erzielbarer Reingewinn im Einzelertragswertverfahren Der Reingewinn ist möglichst aus den Ergebnissen der letzten fünf vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre wie folgt herzuleiten:
Erlöse abzüglich Aufwendungen = Gewinn/Verlust abzüglich Zeitraumfremde Erträge, Zulagen und außerordentliche Erträge zuzüglich Zeitraumfremde Aufwendungen und außerordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis abzüglich Lohnansatz für nicht entlohnte Arbeitskräfte und den Betriebsinhaber = Reingewinn