Häusliches Arbeitszimmer Ein im Wohnbereich belegenes Arbeitszimmer stellt bewertungsrechtlich lediglich einen Raum dar, dem innerhalb der Nutzung zu Wohnzwecken eine dieser Nutzung nicht widersprechende Funktion zugewiesen ist (>BFH vom 9. 11. 1988, BStBl 1989 II S. 135).