H B 190.2 (2) ErbStR2011
Stand: 26.10.2017
zuletzt geändert durch:
Erlass, BStBl. I S. 1456
III. Bewertungsgesetz
E. Grundvermögen
Zu § 190 BewG

H B 190.2 (2) ErbStR2011 Hinweise

H B 190.2 (2) Hinweise

ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )

Nicht aufgeführte Gebäudeklasse Nach Tz. 6 der Anlage 24 Teil II BewG gilt die Auffangklausel, wonach für nicht aufgeführte Gebäudeklassen (GKL) die Regelherstellungskosten sowie die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) aus vergleichbaren Gebäudeklassen abzuleiten sind. Diese Auffangklausel ist dadurch bedingt, dass bei der Ableitung der Regelherstellungskosten aus den Normalherstellungskosten einige Gebäudeklassen typisierend zusammengefasst wurden. Ableitungsbeispiele:

Nicht aufgeführte GKL Ist vergleichbar mit GND GKL
Apotheke Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden 40 Jahre 3.41
Boutique Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden 40 Jahre 3.41
Discountermärkte Einkaufsmärkte, Großmärkte, Läden 40 Jahre 3.41
Gemeindezentren, Bürgerhäuser Vereinsheime 50 Jahre 3.34
Jugendheime, Tagesstätten Vereinsheime 50 Jahre 3.34
Kirchen, Stadt-Dorfkirche, Kapelle, Moschee Vereinsheime 50 Jahre 3.34
Ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen u. Ä. Reitsporthallen 40 Jahre 3.43
Pferdeställe u. Ä. Reitsporthallen 40 Jahre 3.43
Restaurant Hotel 60 Jahre 3.27
Tankstellen Parkhäuser (offene Ausführung, Parkpaletten) 50 Jahre 3.351
Theater Saalbauten, Veranstaltungszentren 70 Jahre 3.13
Thermen Kur- und Heilbäder 70 Jahre 3.14
Wochenendhäuser Ein- und Zweifamilienhäuser 80 Jahre 1.12