Beispiel: Der gemeine Wert des Gewerbebetriebs wurde mit 500 000 EUR, das Verwaltungsvermögen nach § 13 b Absatz 4 Nummer 1 bis 4 ErbStG mit 25 000 EUR und der Wert des jungen Verwaltungsvermögens mit 10 000 EUR festgestellt. Nach der Anwendung des § 13 b Absatz 3 Satz 1 ErbStG und des Finanzmitteltests verbleiben Schulden von 30 000 EUR.
Verwaltungsvermögen 25 000 EUR junges Verwaltungsvermögen ./. 10 000 EUR Saldo Verwaltungsvermögen 15 000 EUR Berechnung der anteilig verbleibenden Schulden: 30 000 EUR × 15 000 EUR = 850 EUR (500 000 EUR + 30 000 EUR) Saldo Verwaltungsvermögen 15 000 EUR anteilig verbleibende Schulden ./. 850 EUR Nettowert des Verwaltungsvermögens 14 150 EUR