1Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ist um das unschädliche Verwaltungsvermögen zu kürzen. 2Unschädliches Verwaltungsvermögen entspricht zehn Prozent des Werts des (Anteils) Betriebsvermögens. 3Der Wert des (Anteils) Betriebsvermögens ist zu kürzen um - den Nettowert des Verwaltungsvermögens (> R E 13 b.25), - den Wert des jungen Verwaltungsvermögens und - den Wert der jungen Finanzmittel. 4Das unschädliche Verwaltungsvermögen wird wie begünstigtes Vermögen behandelt.