H E 13 c.4 ErbStR2019
Stand: 16.12.2019
zuletzt geändert durch:
-, -
II. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Zu § 13 c ErbStG

H E 13 c.4 ErbStR2019 Hinweise

H E 13 c.4 Hinweise

ErbStR2019 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 )

Berücksichtigung früherer Erwerbe Beispiel 1: Vater V schenkt seinem Sohn S am 1. 8. 01 begünstigtes Vermögen im Wert von 10 000 000 EUR (Erwerb 1). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt.

begünstigtes Vermögen 10 000 000 EUR
Verschonungsabschlag 85 % von 10 000 000 EUR ./. 8 500 000 EUR
verbleiben 1 500 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 1 500 000 EUR
Am 1. 4. 02 schenkt er ihm weiteres begünstigtes Vermögen im Wert von 20 000 000 EUR (Erwerb 2). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt.
Änderung des Erwerbs 1:
Begünstigtes Vermögen Erwerb 1 10 000 000 EUR
begünstigtes Vermögen Erwerb 2 + 20 000 000 EUR
Summe 30 000 000 EUR
Schwellenwert ./. 26 000 000 EUR
übersteigender Wert 4 000 000 EUR
Verschonungsabschlag bei der Regelverschonung in % 85 %
Minderung des Verschonungsabschlags 4 000 000 EUR : 750 000 EUR = 5,3333 abgerundet ./. 5 %
zu gewährender Verschonungsabschlag in % 80 %
begünstigtes Vermögen 10 000 000 EUR
Verschonungsabschlag 80 % von 10 000 000 EUR ./. 8 000 000 EUR
verbleiben 2 000 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 2 000 000 EUR
Besteuerung des Erwerbs 2:
begünstigtes Vermögen 20 000 000 EUR
Verschonungsabschlag 80 % von 20 000 000 EUR ./. 16 000 000 EUR
verbleiben 4 000 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 4 000 000 EUR

Beispiel 2: Vater V schenkt seinem Sohn S am 1. 8. 01 begünstigtes Vermögen im Wert von 1 500 000 EUR (Erwerb 1). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde nicht gestellt.

begünstigtes Vermögen 1 500 000 EUR
Verschonungsabschlag 85 % von 1 500 000 EUR ./. 1 275 000 EUR
verbleiben 225 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 112 500 EUR
Abzugsbetrag 150 000 EUR
Verbleibender Wert (15 %) 225 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 75 000 EUR
davon 50 % 37 500 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag 112 500 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 112 500 EUR
Am 1. 4. 02 schenkt er ihm weiteres begünstigtes Vermögen im Wert von 28 500 000 EUR (Erwerb 2). Ein Antrag auf Optionsverschonung wurde gestellt.
Änderung des Erwerbs 1:
Begünstigtes Vermögen Erwerb 1 1 500 000 EUR
begünstigtes Vermögen Erwerb 2 + 28 500 000 EUR
Summe 30 000 000 EUR
Schwellenwert ./. 26 000 000 EUR
übersteigender Wert 4 000 000 EUR
Verschonungsabschlag bei der Regelverschonung in % 85 %
Minderung des Verschonungsabschlags 4 000 000 EUR : 750 000 EUR = 5,3333 abgerundet ./. 5 %
zu gewährender Verschonungsabschlag in % 80 %
begünstigtes Vermögen 1 500 000 EUR
Verschonungsabschlag 80 % von 1 500 000 EUR ./. 1 200 000 EUR
verbleiben 300 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 75 000 EUR
Abzugsbetrag 150 000 EUR
Verbleibender Wert (20 %) 300 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR
Unterschiedsbetrag 150 000 EUR
davon 50 % 75 000 EUR
Verbleibender Abzugsbetrag 75 000 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 225 000 EUR
Verschonung des Erwerbs 2:
Verschonungsabschlag bei der Optionsverschonung in % 100 %
Minderung des Verschonungsabschlags (wie beim Erwerb 1) ./. 5 %
zu gewährender Verschonungsabschlag in % 95 %
begünstigtes Vermögen 28 500 000 EUR
Verschonungsabschlag 95 % von 28 500 000 EUR ./. 27 075 000 EUR
verbleiben 1 425 000 EUR
Abzugsbetrag ./. 0 EUR
steuerpflichtiges Vermögen 1 425 000 EUR