Berechnung des Entlastungsbetrags Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 800 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Das begünstigte Vermögen des Gewerbebetriebs beträgt 800 000 EUR und des GmbH-Anteils 350 000 EUR. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Der im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommene Kredit valutiert noch in Höhe von 200 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:
Betriebsvermögen 800 000 EUR GmbH-Anteil 400 000 EUR Kapitalvermögen 750 000 EUR 1 950 000 EUR Steuerbefreiung Betriebsvermögen (begünstigt) 800 000 EUR GmbH-Anteil (begünstigt) 350 000 EUR begünstigtes Vermögen 1 150 000 EUR 1 150 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 977 500 EUR ./. 977 500 EUR Verbleiben 172 500 EUR Abzugsbetrag ./. 138 750 EUR ./. 138 750 EUR 33 750 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 172 500 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 22 500 EUR Davon 50 % ./. 11 250 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 138 750 EUR Gesamter Vermögensanfall 833 750 EUR Schuld aus der GmbH-Beteiligung 200 000 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfallen 200 000 EUR × 350 000 EUR 175 000 EUR 400 000 EUR Kürzung nach § 10 Absatz 6 ErbStG Abziehbare Schuld 175 000 EUR × 33 750 EUR : 1 150 000 EUR = ./. 5 136 EUR Auf nicht begünstigtes Vermögen entfallen 200 000 EUR × 50 000 EUR 25 000 EUR 400 000 EUR 30 136 EUR ./. 30 136 EUR Vermögensanfall nach Abzug der Schulden (§ 19 a Absatz 3 ErbStG) 803 614 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR Steuerpflichtiger Erwerb 773 314 EUR Gerundet 773 300 EUR Anteil des tarifbegünstigten Vermögens: (33 750 EUR − 5 136 EUR) : 803 614 EUR = 3,57 % Steuer nach Stkl. III (30 %) 231 990 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 231 990 EUR × 3,57 % 8 283 EUR Steuer nach Stkl. I (19 %) = 146 927 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 146 927 EUR × 3,57 % ./. 5 245 EUR Unterschiedsbetrag 3 038 EUR ./. 3 038 EUR Festzusetzende Steuer 228 952 EUR