Verringerung des Entlastungsbetrags bei Verstoß gegen Behaltensregelungen Beispiel: Unternehmer U hat seinen Großneffen G (Steuerklasse III) zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört ein Gewerbebetrieb (Steuerwert 1 200 000 EUR) und ein Anteil von 30 % an der A-GmbH (Steuerwert 400 000 EUR). Das begünstigte Vermögen des Gewerbebetriebs beträgt 1 200 000 EUR und des GmbH-Anteils 400 000 EUR. Ein Antrag nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen mit einem Wert von 750 000 EUR. Für G ergibt sich folgende Steuerberechnung:
Betriebsvermögen (begünstigt) 1 200 000 EUR GmbH-Anteil (begünstigt) + 400 000 EUR begünstigtes Vermögen 1 600 000 EUR 1 600 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 360 000 EUR Verbleiben 240 000 EUR Abzugsbetrag ./. 105 000 EUR Steuerpflichtiges Unternehmensvermögen 135 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 240 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 90 000 EUR davon 50 % ./. 45 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 105 000 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 885 000 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR Steuerpflichtiger Erwerb 854 700 EUR Anteil des tarifbegünstigten Vermögens: 135 000 EUR : 885 000 EUR = 15,26 % Steuer nach Stkl. III (30 %) 256 410 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 256 410 EUR × 15,26 % 39 129 EUR Steuer nach Stkl. I (19 %) = 162 393 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 162 393 EUR × 15,26 % ./. 24 781 EUR Unterschiedsbetrag 14 348 EUR ./. 14 348 EUR Festzusetzende Steuer 242 062 EUR Im vierten Jahr verkauft G den GmbH-Anteil. Nachversteuerung Betriebsvermögen begünstigt 1 200 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 020 000 EUR verbleiben 180 000 EUR 180 000 EUR GmbH-Anteil (nicht begünstigt) 400 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) 340 000 EUR zeitanteilig zu gewähren zu 3/5 ./. 204 000 EUR verbleiben 196 000 EUR + 196 000 EUR 376 000 EUR Abzugsbetrag ./. 135 000 EUR steuerpflichtiges Unternehmensvermögen 241 000 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 180 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 30 000 EUR davon 50 % ./. 15 000 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 135 000 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 991 000 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR Persönlicher Freibetrag ./. 20 000 EUR Steuerpflichtiger Erwerb 960 700 EUR Anteil des tarifbegünstigten Vermögens (der GmbH-Anteil ist insgesamt nicht mehr als tarifbegünstigtes Vermögen anzusehen) (180 000 EUR − 135 000 EUR) : 991 000 EUR = 4,55 % Steuer nach Stkl. III (30 %) 288 210 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 288 210 EUR × 4,55 % 13 114 EUR Steuer nach Stkl. I (19 %) = 182 533 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 182 533 EUR × 4,55 % ./. 8 305 EUR Unterschiedsbetrag 4 809 EUR ./. 4 809 EUR Festzusetzende Steuer 283 401 EUR