Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Beispiel: Unternehmerin U hat ihre Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehören sämtliche Anteile an einer GmbH mit einem Steuerwert von 1 400 000 EUR. Das begünstigte Vermögen hat einen gemeinen Wert von 1 300 000 EUR. Ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13 a Absatz 10 ErbStG wurde nicht gestellt. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen im Wert von 750 000 EUR. Ein im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommener Kredit valutiert noch in Höhe von 200 000 EUR.
Für T ergibt sich folgende Steuerberechnung: GmbH-Anteile nicht begünstigtes Vermögen 100 000 EUR begünstigtes Vermögen 1 300 000 EUR Verschonungsabschlag (85 %) ./. 1 105 000 EUR Verbleiben 195 000 EUR Abzugsbetrag ./. 127 500 EUR steuerpflichtiges begünstigtes Unternehmensvermögen 67 500 EUR + 67 500 EUR Abzugsbetrag 150 000 EUR Verbleibender Wert (15 %) 195 000 EUR Abzugsbetrag ./. 150 000 EUR Unterschiedsbetrag 45 000 EUR Davon 50 % ./. 22 500 EUR Verbleibender Abzugsbetrag 127 500 EUR Kapitalvermögen + 750 000 EUR Gesamter Vermögensanfall 917 500 EUR Schuld aus der GmbH-Beteiligung 200 000 EUR Kürzung nach § 10 Absatz 6 ErbStG Abziehbare Schuld auf nicht begünstigtes Vermögen entfallender Teil der Schuld 200 000 EUR × 100 000 EUR / 1 400 000 EUR = 14 285 EUR ungekürzt abziehbarer Teil der Schuld ./. 14 285 EUR auf begünstigtes Vermögen entfallender Teil der Schuld 200 000 EUR ./. 14 285 EUR = 185 715 EUR 185 715 EUR × 67 500 EUR : 1 300 000 EUR = ./. 9 643 EUR Vermögensanfall nach Abzug der Schulden 893 572 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR persönlicher Freibetrag ./. 400 000 EUR steuerpflichtiger Erwerb 483 272 EUR abgerundet 483 200 EUR Anteil des begünstigten Vermögens: (67 500 EUR ./. 9 643 EUR) : 893 572 EUR = 6,48 % Steuer nach Stkl. I (15 %) 72 480 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 72 480 EUR × 6,48 % 4 697 EUR