Berechnung der auf begünstigtes Vermögen entfallenden Steuer Beispiel: Unternehmerin U hat ihre Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehören sämtliche Anteile an einer GmbH mit einem Steuerwert von 100 000 000 EUR. Das begünstigte Vermögen hat einen gemeinen Wert von 95 000 000 EUR. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für einen Vorwegabschlag nach § 13 a Absatz 9 ErbStG in Höhe von 5 %. Zum Nachlass gehört Kapitalvermögen im Wert von 25 000 000 EUR. Ein im Zusammenhang mit der Anschaffung der GmbH-Anteile aufgenommener Kredit valutiert noch in Höhe von 3 000 000 EUR. Die Tochter ist Eigentümerin eines Grundstücks mit einem gemeinen Wert von 2 000 000 EUR, welches sie zu eigenen Wohnzwecken nutzt.
Für T ergibt sich folgende Steuerberechnung: GmbH-Anteile nicht begünstigtes Vermögen 5 000 000 EUR begünstigtes Vermögen 95 000 000 EUR Vorwegabschlag 5 % ./. 4 750 000 EUR verbleiben 90 250 000 EUR steuerpflichtiges begünstigtes Unternehmensvermögen + 90 250 000 EUR Kapitalvermögen + 25 000 000 EUR gesamter Vermögensanfall 120 250 000 EUR Schuldenkürzung nach § 10 Absatz 6 ErbStG : Auf das nicht begünstigte Vermögen entfallende Schulden: 3 000 000 EUR × 5 000 000 EUR = 150 000 EUR 100 000 000 EUR Auf das begünstigte Vermögen entfallende Schulden: 3 000 000 EUR − 150 000 EUR = 2 850 000 EUR 2 850 000 EUR × 90 250 000 EUR = 2 707 500 EUR 95 000 000 EUR Abziehbare Schulden (150 000 EUR + 2 707 500 EUR =) ./. 2 857 500 EUR Vermögensanfall nach Schuldenabzug 117 392 500 EUR Erbfallkostenpauschale ./. 10 300 EUR persönlicher Freibetrag ./. 400 000 EUR steuerpflichtiger Erwerb 116 982 200 EUR Anteil des begünstigten Vermögens: begünstigtes Vermögen 90 250 000 EUR darauf entfallende abziehbare Schulden ./. 2 707 500 EUR Saldo 87 542 500 EUR 87 542 500 EUR : 117 392 500 EUR = 74,58 % Steuer nach Stkl. I (30 %) 35 094 660 EUR Auf begünstigtes Vermögen entfällt 35 094 660 EUR × 74,58 % 26 173 598 EUR