Bemessungsgrundlage bei der Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung Beispiel: A überträgt im Jahr 01 B ein Mietwohngrundstück mit einem Grundbesitzwert von 750 000 EUR. Aus der Anschaffung resultiert noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 150 000 EUR, die B übernimmt. A behält sich den Nießbrauch an den Erträgen vor. Der Kapitalwert des Nießbrauchs unter Berücksichtigung der Begrenzung nach § 16 BewG beträgt 100 000 EUR.
Grundbesitzwert 750 000 EUR Befreiung § 13 d ErbStG 10 % v. 750 000 EUR ./. 75 000 EUR Verbleiben 675 000 EUR Gegenleistung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grundstück 150 000 EUR Nießbrauch + 100 000 EUR Summe 250 000 EUR Nicht abzugsfähig 10 % von 250 000 EUR = ./. 25 000 EUR Abzugsfähig 225 000 EUR ./. 225 000 EUR Bereicherung 450 000 EUR