FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.12.2007
1 K 3467/03 B
Normen:
EStG 1990 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b;

Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit eines Schauspielers

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 1 K 3467/03 B

DRsp Nr. 2009/10767

Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit eines Schauspielers

Die berufliche Tätigkeit eines Schauspielers wird maßgeblich nicht durch die im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübten Vorbereitungshandlungen, sondern durch die künstlerische Darbietung auf der Bühne oder vor Mikrofon und Kamera geprägt. Das häusliche Arbeitszimmer bildet daher nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Schauspielers.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG 1990 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b;

Tatbestand:

Die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger erzielten im Streitjahr im Wesentlichen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit als Schauspieler und Drehbuchautor sowie aus nichtselbstständiger Arbeit als ....