Die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 23. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die der Beklagten zu 1 im Revisionsverfahren erwachsenen Kosten zu tragen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag des Beklagten zu 2 am 31. Januar 2000 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der N. (fortan: Schuldnerin). Gesellschafter der in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft geführten Schuldnerin waren die beiden Beklagten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|