BGH - Beschluß vom 07.12.2000
IX ZR 345/98
Normen:
BGB § 276 ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Haftung des Steuerberaters bei fehlender Belehrung über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Errichtung eines Wohnhauses

BGH, Beschluß vom 07.12.2000 - Aktenzeichen IX ZR 345/98

DRsp Nr. 2001/607

Haftung des Steuerberaters bei fehlender Belehrung über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Errichtung eines Wohnhauses

Bestehen für den Bauherrn mehrere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen, so ist er in vollem Umfang beweispflichtig, daß er eine dieser Möglichkeiten ausgewählt hätte.

Normenkette:

BGB § 276 ;

Gründe:

Die Sache wirft keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision bietet im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO).