LG Amberg, vom 27.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen O 689/14
Haftung des Verkäufers auf Grund unzureichender oder fehlender Verpackung des Kaufgegenstandes bei einem internationalen Transport
OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.02.2017 - Aktenzeichen 12 U 812/15
DRsp Nr. 2017/3475
Haftung des Verkäufers auf Grund unzureichender oder fehlender Verpackung des Kaufgegenstandes bei einem internationalen Transport
BGB § 433HGB § 377Incoterms 2010 FCA (frei Frachtführer)1. Eine unzureichende oder fehlende Verpackung begründet nur dann die Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes, wenn von der Verpackung die Haltbarkeit der Ware, deren Wert oder die Weiterverkaufsmöglichkeit abhängt oder wenn die Originalverpackung die Ware kennzeichnet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28.04.1976 - VIII ZR 244/74, BGHZ 66, 208).2. Zur Frage, ob eine kaufvertragliche Nebenpflicht des Verkäufers zur "sachgemäßen" Verladung und in deren Rahmen auch zur notwendigen Befestigung der Ware - Ladungssicherung - auf dem Fahrzeug des Käufers (oder dessen Frachtführers) besteht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.06.1968 - VI ZR 120/67, NJW 1968, 1929; Urteil vom 23.03.1977 - IV ZR 35/76, DB 1977, 1500).3. Bei Vereinbarung der Incoterms 2010 FCA ist eine etwaige kaufvertragliche Nebenpflicht des Verkäufers zur Ladungssicherung auf dem Fahrzeug des Käufers (oder dessen Frachtführers) abbedungen.
Tenor
I. II.
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