BFH - Urteil vom 13.12.2011
VII R 49/10
Normen:
AO § 72; AO § 154 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2777/07

Haftung einer Bank für Steuerschäden wegen nicht erfolgter Sperrung eines Kontos im Wissen der nicht mehr bestehenden Existenz des ursprünglichen Kontoinhabers; Folgen einer unberechtigten Verwendung des Kontos durch einen ehemals Verfügungsberechtigten für eigene Zwecke für die Haftung der Bank als Haftungsschuldnerin gemäß § 72 AO

BFH, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen VII R 49/10

DRsp Nr. 2012/6116

Haftung einer Bank für Steuerschäden wegen nicht erfolgter Sperrung eines Kontos im Wissen der nicht mehr bestehenden Existenz des ursprünglichen Kontoinhabers; Folgen einer unberechtigten Verwendung des Kontos durch einen ehemals Verfügungsberechtigten für eigene Zwecke für die Haftung der Bank als Haftungsschuldnerin gemäß § 72 AO

Wickelt ein ehemals Verfügungsberechtigter eines fremden Bankkontos darüber Zahlungsvorgänge aus eigenen Geschäftsvorfällen für eigene Rechnung ab, so haftet die Bank für den Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, sondern Guthaben ohne Zustimmung des Finanzamts ausbezahlt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert.

Normenkette:

AO § 72; AO § 154 Abs. 3;

Gründe

I.

Die im Jahr 1989 gegründete und 1990 ins Handelsregister eingetragene B-GmbH eröffnete 1993 bei der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einem Kreditinstitut, ein auf den Namen der B-GmbH lautendes Geschäftskonto, über das Herr A verfügungsberechtigt war. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der B-GmbH war die Ehefrau des A.