LG Braunschweig, vom 12.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 1957/17
OLG Braunschweig, vom 29.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 356/18
Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Darlegungserfordernisse hinsichtlich § 31 BGB)
BGH, Urteil vom 08.03.2022 - Aktenzeichen VI ZR 475/19
DRsp Nr. 2022/5610
Haftung eines Automobilherstellers nach § 826BGB gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Darlegungserfordernisse hinsichtlich § 31BGB)
Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826BGB gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Darlegungserfordernisse hinsichtlich § 31BGB, Schaden).
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