Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69, 34 AO 1977
BFH, Urteil vom 12.05.1992 - Aktenzeichen VII R 52/91
DRsp Nr. 1998/3663
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69, 34 AO 1977
»Die zur Haftung eines Geschäftsführers wegen nicht entrichteter Umsatzsteuer entwickelten Grundsätze gelten auch für die übrigen Steuern und Nebenleistungen. «
Gründe:
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