Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert
FG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 11 K 128/10
DRsp Nr. 2012/2938
Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert
Zur Abgrenzung zwischen echter und unechter Lohnzahlung durch Dritte.Das Unterlassen der nach § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG geforderten Anzeige des ArbG beim Betriebsstätten-FA kann eine Haftung begründen.Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren ArbG beliefert, verbilligte Apothekenartikel, stellt das keinen dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn von dritter Seite dar.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge, mit dem der Beklagte die Klägerin als Arbeitgeberin nach § 42dEStG in Anspruch genommen hat.
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