FG Niedersachsen - Urteil vom 17.11.2011
11 K 128/10
Normen:
EStG § 38; EStG § 32d; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 11 K 128/10

DRsp Nr. 2012/2938

Haftung für Lohnsteuer: Bezug verbilligter Apothekenartikel durch Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert

Zur Abgrenzung zwischen echter und unechter Lohnzahlung durch Dritte. Das Unterlassen der nach § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG geforderten Anzeige des ArbG beim Betriebsstätten-FA kann eine Haftung begründen. Beziehen Mitarbeiter eines Krankenhauses über eine Apotheke, die auch ihren ArbG beliefert, verbilligte Apothekenartikel, stellt das keinen dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn von dritter Seite dar.

Normenkette:

EStG § 38; EStG § 32d; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge, mit dem der Beklagte die Klägerin als Arbeitgeberin nach § 42d EStG in Anspruch genommen hat.