FG Münster - Urteil vom 19.12.2022
4 K 1158/20 L
Normen:
AO § 69;

Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der GmbH

FG Münster, Urteil vom 19.12.2022 - Aktenzeichen 4 K 1158/20 L

DRsp Nr. 2023/1855

Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der GmbH

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 12.06.2019 und die Einspruchsentscheidung vom 20.03.2020, zuletzt in der Fassung des Haftungsbescheides vom 29.04.2022, werden aufgehoben.

Die Verfahrenskosten trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungoder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

AO § 69;

Tatbestand

Streitig ist die Haftungsinanspruchnahme des Klägers u.a. wegen Umsatzsteuerrückständen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).