FG Sachsen - Urteil vom 14.11.2014
4 K 363/12
Normen:
GewStG § 2 Abs. 1; GewStG § 5 Abs. 1;

Handelsvertretung für eine Zeitung, Versicherungsvermittlung für Finanzdienstleister und Werbeberatung für Fernsehsender als ein einheitlicher Gewerbebetrieb

FG Sachsen, Urteil vom 14.11.2014 - Aktenzeichen 4 K 363/12

DRsp Nr. 2014/18334

Handelsvertretung für eine Zeitung, Versicherungsvermittlung für Finanzdienstleister und Werbeberatung für Fernsehsender als ein einheitlicher Gewerbebetrieb

1. Ob mehrere gewerbliche Betätigungen eines Einzelunternehmers zu mehreren selbstständigen Gewerbebetrieben führen, ist auf der Basis des Gesamtbilds der Verhältnisse nach der sachlichen Selbstständigkeit der einzelnen Betätigungen zu entscheiden. Auch bei ungleichartigen Tätigkeiten kann ein einheitlicher Gewerbebetrieb anzunehmen sein, wenn diese in finanzieller, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht zusammenhängen.