OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.08.2023
6 U 133/22
Normen:
BGB § 31; BGB § 195; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 826; ZPO § 325 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 27.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 153/21

Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Sammelklage eines Inkassodienstleisters für mehrere Geschädigte aufgrund des sog. Diesel-AbgasskandalsRechtsfolgen der rechtskräftigen Klageabweisung aufgrund fehlender AktivlegitimationUmfang der Rechtskraft des klageabweisenden Urteils

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2023 - Aktenzeichen 6 U 133/22

DRsp Nr. 2023/11077

Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Sammelklage eines Inkassodienstleisters für mehrere Geschädigte aufgrund des sog. Diesel-Abgasskandals Rechtsfolgen der rechtskräftigen Klageabweisung aufgrund fehlender Aktivlegitimation Umfang der Rechtskraft des klageabweisenden Urteils

Die Erhebung der Sammelklage durch einen Inkassodienstleister bewirkt auch dann eine Verjährungshemmung zugunsten des Geschädigten, wenn die Klage hinsichtlich seiner Ansprüche wegen fehlender Aktivlegitimation des Inkassodienstleisters rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 5. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Wuppertal vom 27.01.2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.530,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 28.773,79 € vom 10.11.2020 bis zum 15.12.2021, aus 27.793,10 € vom 16.12.2021 bis zum 21.06.2023 und aus 25.530,68 € seit dem 22.06.2023 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer .......... zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeugs Audi A4 mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer .......... in Verzug befindet.

2. 3. 4.