Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 178.952,16 EUR festgesetzt.
II.Die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung von Gerichtskosten bemisst sich für das Revisionsverfahren nach einem Streitwert von 100.000,-- EUR.
I.
Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des Streitwerts nach §
II.
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