BGH - Beschluss vom 23.07.2009
Xa ZR 146/07
Normen:
PatG § 144;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 30.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 11125/97
OLG München, vom 20.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 3231/00

Herabsetzung des Streitwerts für die Gerichtskosten im Revisionsverfahren vor den Patentgerichten wegen erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers

BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - Aktenzeichen Xa ZR 146/07

DRsp Nr. 2009/21913

Herabsetzung des Streitwerts für die Gerichtskosten im Revisionsverfahren vor den Patentgerichten wegen erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers

Tenor

I.

Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 178.952,16 EUR festgesetzt.

II.

Die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung von Gerichtskosten bemisst sich für das Revisionsverfahren nach einem Streitwert von 100.000,-- EUR.

Normenkette:

PatG § 144;

Gründe

I.

Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 PatG beantragt; die Beklagte hat sich hierzu nicht geäußert.

II.