Der Beklagte, ein Steuerberater und Rechtsbeistand, war für die Kläger von 1977 bis 1981 in steuerlichen und nichtsteuerlichen Angelegenheiten beratend tätig. Die Kläger kauften in dieser Zeit unter Mitwirkung und Beratung des Beklagten insgesamt 60 Eigentumswohnungen in K, S, F, M und K sowie in der Schweiz. Sie hatten dem Beklagten eine notarielle Generalvollmacht erteilt. Im Februar 1981 liquidierte der Beklagte für seine steuerliche und rechtsberatende Tätigkeit insgesamt 25.978,74 DM.
Von den Verkäufern der Eigentumswohnungen verlangte der Beklagte jeweils Provision, die zum Teil an eine Firma S, zum Teil an die Maklerfirma D gezahlt wurden. Die Kläger wußten von diesen Zahlungen nichts.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|