BFH - Beschluss vom 18.11.2011
VII S 32/11 (PKH)
Normen:
ZPO § 115 Abs. 1 S. 2, 3 Nr. 1; SGB XII § 82 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 02.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4110/08

Hindernis der Verwertung bzw. Belastung des Nießbrauchsrechts wegen des hohen Alters des Adressaten des Haftungsbescheids

BFH, Beschluss vom 18.11.2011 - Aktenzeichen VII S 32/11 (PKH)

DRsp Nr. 2012/662

Hindernis der Verwertung bzw. Belastung des Nießbrauchsrechts wegen des hohen Alters des Adressaten des Haftungsbescheids

Normenkette:

ZPO § 115 Abs. 1 S. 2, 3 Nr. 1; SGB XII § 82 Abs. 2;

Gründe

I. Der Antragsteller, Kläger und Revisionsbeklagte (Antragsteller) wurde vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) mit Haftungsbescheid vom 21. Mai 2007 gemäß § 74 der Abgabenordnung für Umsatzsteuerschulden einer KG, an der er als Kommanditist beteiligt war, in Anspruch genommen. Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage hatte teilweise Erfolg. Das Finanzgericht (FG) nahm diejenigen Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens von der Haftung aus, die vor Erlass des angefochtenen Haftungsbescheids veräußert worden sind. Dagegen hat das FA die vom FG zugelassene Revision eingelegt.

Der Antragsteller beantragt,

ihm für die Rechtsverteidigung im Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und ihm seinen Prozessbevollmächtigten beizuordnen.

II. Der Antrag ist begründet.