LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.01.2023
3 Sa 1677/21
Normen:
ZPO § 308 Abs. 1; ZPO § 322; GewO § 106; BGB § 162;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 18.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 178/21

Hinreichende Bestimmtheit des KlageantragsBestimmtheit des StreitgegenstandsGrundsatz der Bestenauslese im öffentlichen DienstChancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren im öffentlichen DienstKonkurrentenklage und einstweiliger Rechtsschutz als Rechtsmittel gegen eine Stellenbesetzung im öffentlichen DienstVoraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung eines öffentlichen Amts

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.01.2023 - Aktenzeichen 3 Sa 1677/21

DRsp Nr. 2023/9927

Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags Bestimmtheit des Streitgegenstands Grundsatz der Bestenauslese im öffentlichen Dienst Chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Konkurrentenklage und einstweiliger Rechtsschutz als Rechtsmittel gegen eine Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung eines öffentlichen Amts

Begründete BerufungDer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat keinen Anspruch auf Übertragung eines öffentlichen Amtes, welches, nach Durchführung eines ordnungsgemäß an Art 33 Abs. 2 GG orientierten Auswahlverfahrens, dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden ist, wenn er1.) als Bewerber am Auswahlverfahren teilgenommen hat und2.) weder die Auswahlentscheidung (zugunsten des Mitbewerbers) mit einer Konkurrentenklage angegriffen noch versucht hat, die bevorstehende Besetzung der Stelle mit dem Mitbewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern.

1. Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt und Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt.