ArbG Offenbach, vom 18.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 178/21
Hinreichende Bestimmtheit des KlageantragsBestimmtheit des StreitgegenstandsGrundsatz der Bestenauslese im öffentlichen DienstChancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren im öffentlichen DienstKonkurrentenklage und einstweiliger Rechtsschutz als Rechtsmittel gegen eine Stellenbesetzung im öffentlichen DienstVoraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung eines öffentlichen Amts
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.01.2023 - Aktenzeichen 3 Sa 1677/21
DRsp Nr. 2023/9927
Hinreichende Bestimmtheit des KlageantragsBestimmtheit des StreitgegenstandsGrundsatz der Bestenauslese im öffentlichen DienstChancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren im öffentlichen DienstKonkurrentenklage und einstweiliger Rechtsschutz als Rechtsmittel gegen eine Stellenbesetzung im öffentlichen DienstVoraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung eines öffentlichen Amts
Begründete BerufungDer Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat keinen Anspruch auf Übertragung eines öffentlichen Amtes, welches, nach Durchführung eines ordnungsgemäß an Art 33 Abs. 2GG orientierten Auswahlverfahrens, dem erfolgreichen Konkurrenten rechtswirksam auf Dauer übertragen worden ist, wenn er1.) als Bewerber am Auswahlverfahren teilgenommen hat und2.) weder die Auswahlentscheidung (zugunsten des Mitbewerbers) mit einer Konkurrentenklage angegriffen noch versucht hat, die bevorstehende Besetzung der Stelle mit dem Mitbewerber im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern.
1. Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308ZPO) absteckt und Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322ZPO) erkennen lässt.
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