BFH vom 26.07.1995
I B 184/94

Hinzurechnung von Miet-/Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung

BFH, vom 26.07.1995 - Aktenzeichen I B 184/94

DRsp Nr. 1997/8347

Hinzurechnung von Miet-/Pachtzinsen bei Betriebsaufspaltung

1. Die Ausnahmeregelung des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG, wonach die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen nicht dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen ist, wenn sie beim Vermieter oder Verpächter der Gewerbesteuer unterliegen, gilt auch für die Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. 2. Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung indiziert nicht bereits die Verpachtung eines Betriebs oder Teilbetriebs i.S. des § 8 Nr. 7 Satz 2 2. Alternative GewStG.

Für die Praxis:

Für die Anwendung des § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG ist es unerheblich, ob sich die Gewerbesteuerpflicht des Vermieters/Verpächters aus einer aktiven gewerblichen Tätigkeit oder aus einer "inaktiven" Tätigkeit, wie bei einer Betriebsaufspaltung, ergibt.