Die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 4) bis 9), 11), 13), 29), 32), 41), 42), 44) 45), 48), 51) und 53), gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 25. Juni 2021 werden zurückgewiesen.
II.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Eine Erstattung der den Beschwerdeführern erwachsenen außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.
III.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
I.
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