Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2020 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Bescheide vom 17. Juli 2020, 17. November 2020, 19. November 2020, 21. Januar 2021, 19. November 2021, 6. Januar 2022, 21. Juni 2022 und 19. Juli 2023 wird abgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der von der Klägerin für ihre vom Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen gezahlte Altersrente in der Zeit ab dem 1. November 2018 zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträge.
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