Höhe der Gebühr eines Rechtsanwalts für das Vorverfahren
FG Köln, Beschluss vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 10 Ko 540/08
DRsp Nr. 2009/4836
Höhe der Gebühr eines Rechtsanwalts für das Vorverfahren
Reicht die im Vorverfahren angefallene Tätigkeit nicht einmal ansatzweise an einen durchschnittlichen Bearbeitungsumfang heran, ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit einer 1,3-fachen Gebühr nach Nr. 2400 bzw. 2401 VV RVG zu bemessen.