Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.01.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus Prozesskostenhilfe festzusetzenden Rechtsanwaltsvergütung in Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Im Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit dem Az. S
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